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BGH, 25.04.1983 - 3 StR 97/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen der Aufbewahrung und Zubereitung von Betäubungsmitteln und Einzug dieser Betäubungsmittel - Annahme eines minder schweren Falls bei Ersttäterschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 25.04.1983 - 3 StR 97/83
"Die Strafkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob die zweite Tat des Angeklagten als minder schwerer Fall im Sinne des § 30 Abs. 2 BtMG gewertet werden kann, nicht die besonderen Gesichtspunkte mitberücksichtigt, auf die der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 - hingewiesen hat.Dem stimmt der Senat zu (vgl. die vom Generalbundesanwalt genannte, inzwischen in MDR 1983, 245 abgedruckte Entscheidung).
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
Auszug aus BGH, 25.04.1983 - 3 StR 97/83
Die Revision des Angeklagten ist im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und gegen die Einziehungsanordnung, die der Senat im Sinne von BGHSt 29, 239, 244 ergänzt hat, richtet.
- BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83 Das schließt jedoch nicht aus, daß sie auch bei einem bereits einschlägig Vorbestraften Anwendung finden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 25. April 1983 - 3 StR 97/83), zumal wenn es ihm - wie es hier bezüglich der Angeklagten F. der Fall war - lediglich darauf angekommen ist, mit der einschläfernden Wirkung der hergestellten Stoffe Entzugserscheinungen entgegenzuwirken (UA 8).